Besteht die medizinische Notwendigkeit, kann eine entsprechende Verordnung für Herzsport (Mustervordruck Nr. 56) ausgestellt werden. Besprechen Sie daher Ihre Ziele, die Möglichkeiten des Rehabilitationssports und das weitere Vorgehen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Die ärztliche Verordnung reichen Sie in der Regel bei Ihrer Krankenversicherung ein. Diese prüft die Verordnung und bestätigt die Kostenübernahme. Nach Genehmigung ist die Teilnahme am ärztlich verordneten Rehabilitations(-herz)sport für Sie zuzahlungsfrei.
Nun können Sie mit dem Herzsport im TV Blomberg starten. Die Verordnung von Rehabilitationssport ist allerdings zeitlich begrenzt. Ist Ihre gesetzliche Krankenversicherung der Rehabilitationsträger, dann werden im Regelfall bei Herzsport 90 Übungseinheiten genehmigt, welche innerhalb von 24 Monaten wahrgenommen werden können.
Der Rehabilitationssport soll der Beginn für ein lebensbegleitendes Sporttreiben sein. Auch nach der Teilnahme an der Herzsportgruppe sollten Sie weiterhin aktiv bleiben, um die erzielten positiven Effekte zu erhalten und weiter auszubauen.
Informieren Sie sich beim TV Blomberg zu möglichen Angeboten im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft und Zusatzangeboten.
Dienstags um 19.00 Uhr
in der Großraumturnhalle BU II im Blomberger Schul- und Sportzentrum an der Ulmenallee.
TV Blomberg/Abteilung Gesundheitssport
Willi Schröder, Tel.: 05235-8280
E-Mail: Willi.Schroeder-blomberg@t-online.de